MEIN LEISTUNGSANGEBOT
BUCHFÜHRUNG
Die am häufigsten gewählte Rechtsform von Elterninitiativen in Hannover ist der gemeinnützige Verein. Zur Wahrung der Gemeinnützigkeit haben Vereine Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Idealerweise wird hierfür eine ordentliche Buchführung vorgenommen, die die Grundlage für diverse Auswertungen und Kalkulationen ist. Der Kassenwart ordnet den Kontoauszügen die entsprechenden Belege zu und übermittelt diese per Post.
Die Verbuchung der Belege erfolgt in meinem Büro sehr zeitnah, so dass dem Kassenwart die monatlichen Auswertungen und somit die Kalkulationsgrundlage bereits nach kurzer Zeit wieder vorliegen.
Die verbuchten Belege können wahlweise monatlich an den Verein zurückgesandt werden oder es kann eine kumulative Jahreszusammenstellung erfolgen, bei der die Belege zunächst über das Jahr hinweg in meinem Büro gesammelt und als komplette Belegsammlung an den Verein zurückgestellt werden. Hierbei besteht durch den Verein unterjährig jederzeit Zugriff auf die Belege. Auf Wunsch werden einzelne Dokumente eingescannt oder zurückgesandt.
Angebotene Leistungen
- zeitnahe monatliche Buchführung
- Vorbereitung der Gewinnermittlung
- Vermögensaufstellung
- Rücklagendarstellung
ELTERNBEITRAGSVERWALTUNG
Die Höhe des von den Eltern zu zahlenden Beitrags zur Betreuung ihrer Kinder ist in Hannover einkommensabhängig. Er wird mit Hilfe des von den Eltern auszufüllenden Formulars “Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Betreuungsentgelts” durch den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover ermittelt. Die Kinderläden teilen den Eltern mit, welchen Beitrag sie zu zahlen haben, ziehen diese per Lastschrift ein oder prüfen die Zahlungseingänge.
Ist von den Eltern nicht der volle Monatsbeitrag zu zahlen, wird dem Kinderladen auf Antrag das ausgefallene Betreuungsentgelt erstattet.
Darüber hinaus erhalten die Einrichtungen weitere Fördergelder der Landeshauptstadt Hannover und der Landesschulbehörde, die je nach Art und Größe der Einrichtung unterschiedlich hoch sind.
In diesem Bereich ist eine sehr enge und umfangreiche Zusammenarbeit möglich und führt in der Regel zu einer deutlichen Entlastung des Kassenwarts.
DOWNLOAD FORMULAR (PDF)
“Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Betreuungsentgelts”
Angebotene Leistungen
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- Benachrichtigung der Eltern über zu zahlende Elternbeiträge
- Regelmäßiger Lastschrifteinzug von
- Elternbeiträgen
- Mitgliedsbeiträgen
- Kautionen
- ggf. Zusatzbeiträgen
- Prüfung des Zahlungseingangs von
- Elternbeiträgen (bei Überweisung)
- sonstigen Beiträgen
- ausgefallenen Elternbeiträgen
- öffentlichen Beihilfen
- direkte Klärung mit den Eltern/der Behörde oder sofortige Rückmeldung bei auftretenden Unstimmigkeiten an den Kassenwart
- Mahnwesen
- Erstellung von Elternbeitrags-Bescheinigungen
BEANTRAGUNG & PRÜFUNG ÖFFENTLICHER BEIHILFEN
Damit der Kinderladen die wichtigen öffentlichen Beihilfen erhält, müssen in regelmäßigen Abständen Anträge gestellt werden, wobei wichtige Fristen zu wahren sind, damit am Ende keine Gelder verloren gehen. Sind die Anträge bei den entsprechenden Stellen eingegangen, folgen in unregelmäßigen zeitlichen Abständen zu prüfende Abrechnungen und Förderbescheide.
Angebotene Leistungen
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- Erstellung von Quartalsabrechnungen (Kinderlisten)
- Unterstützung bei der Beantragung der Landesfinanzhilfe in “kita-web” und projektbezogener Fördermittel
- Beantragung von Leistungen aus Bildung und Teilhabe (BuT)
- Prüfung auf Plausibilität
- der Abrechnung der ausgefallenen Elternbeiträge
- der Förderbescheide der Landeshauptstadt Hannover
- der Förderbescheide der Landesschulbehörde
- direkte Klärung mit der Behörde bzw. Rückmeldung an Kassenwart bei auftretenden Ungereimtheiten
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FINANZPLANUNG
Die finanzielle Situation eines Kinderladens zu überblicken und vorauszuplanen gehört wohl zu den schwierigsten Herausforderungen, denen sich der Kassenwart zu stellen hat.
Das Hauptproblem dabei: Die Fördermittel aus Stadt und Land werden oft viele Monate, manchmal sogar erst Jahre später abgerechnet. So kann es durchaus vorkommen, dass plötzlich größere Summen durch den Kinderladens zurückerstattet werden müssen, weil Fördergelder überzahlt wurden, die zu einem Zeitpunkt beantragt wurden, zu dem der derzeitige Kassenwart eventuell noch gar nicht im Amt war. Leider passiert es immer wieder, dass sich Elterninitiativen aufgrund unvorhergesehener Rückzahlungen auflösen müssen, da zu wenig Rücklagen für deren Ausgleich gebildet wurden. Demgegenüber steht bei gemeinnützigen Vereinen das „Gebot der zeitnahen Mittelverwendung“, welches es verbietet, zu hohe Rücklagen anzuhäufen, ohne Gefahr zu laufen, die Gemeinnützigkeit zu verlieren.
Hieraus wird deutlich, wie wichtig die konstante Überwachung der Einnahmen-Ausgaben-Situation gerade auch in Hinblick auf möglicherweise zu erwartender Nach-/Rückzahlungen ist. Denn nur dann sind zuverlässige Aussagen dahingehend möglich, ob eine größere Investition aktuell getätigt werden darf oder nicht. Nur eine sehr sorgfältige Finanzplanung kann daher bei den Elterninitiativen zu tragfähigen Entscheidungen führen.
Angebotene Leistungen
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- Prüfung der Einnahmen-Ausgaben-Situation in Bezug auf den Erhalt der Gemeinnützigkeit und unter Berücksichtigung von Zahlungsverzögerungen bei Fördergeldern
- Rücklagenplanung
- Kostenkalkulation
- Erstellung eines individuellen Haushaltsplans
- Ansprechpartner und Beratung in finanziellen Angelegenheiten
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LOHN- & GEHALTSABRECHNUNG
Die in den Kinderläden beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte, zumeist ErzieherInnen, SozialassistentInnen, KinderpflegerInnen und/oder BerufspraktikantInnen unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Das heißt, für diese Beschäftigten muss monatlich eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchgeführt werden, bei der die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile in der Sozialversicherung, die Lohnsteuer und sonstige Abgaben fristgerecht abgeführt werden.
Hierbei unterstützt mich eine Steuerberatungskanzlei, mit der ich bereits seit mehreren Jahren eng kooperiere. Diese erledigt für Sie die Abrechnungen und übermittelt an den Kassenwart die notwendigen Auswertungen inkl. der Aufstellung über die zu überweisenden Gehälter.